27. August 2007
Ich bin mir bewusst, dass mein Blog aufgrund der Tatsache, dass ich mich in Deutschland aufhalte und nicht direkt aus Westafrika berichten kann, momentan eher eine Presserundschau zum Thema Asyl, Afrika und politischen Kuriositäten ist. In naher Zukunft wird sich das vielleicht wieder ändern. Ich werde mir in den nächsten Wochen mal Gedanken zu einer neuen Ausrichtung des Blogs machen. Dank Herrn P. sind die Links wieder da.
Ansonsten habe ich mir mal die geniale Doku-DVD zu den sierra leonischen Refugee All Stars aus Amerika bestellt, mal schauen, wann sie ankommt.
Ich in der Zwischenzeit eine kleine DVD-Sammlung von guten Doku- Spielfilmen bei denen es sich um “Afrika” handelt - kann ich gerne auch verleihen, wer Interesse hat braucht sich nur zu melden.
Heute mal wieder einen Ausschnitt eines Artikels aus der taz:
“Ohne festes Domizil - “sdf” - heißen Obdachlose auf Neufranzösisch. Ihre Zahl steigt ständig. Unter ihnen sind nun auch solche Menschen, die Niedriglöhne verdienen, sowie Familien mit Kindern, die ihre Miete nicht mehr zahlen können. Spätestens seit sich Tausende von “sdf” im vergangenen Winter mit kleinen Zelten in den Innenstädten niedergelassen haben, ist das Problem unübersehbar geworden.
Der Bürgermeister von Argenteuil versucht die soziale Misere der “sdf” mithilfe von Stinkgas zu lösen. Georges Mothron von der rechten Regierungspartei UMP (Anmerkung vom Nic: Der Partei Sarkozys) kaufte das Übelkeit auslösende Mittel mit dem Namen “Malodore” (schlechter Geruch) und beauftragte seine städtischen BeamtInnen, es an den Treffpunkten von “sdf” in der Innenstadt von Argenteuil zu verteilen. Die Wirkung des Stinkgases “Malodore” hält mehrere Wochen an. Auf der Verpackung steht der Hinweis, dass es nicht eingeatmet werden soll.
Der Bürgermeister des Pariser Vorortes Argenteuil will mit einem Übelkeit auslösenden Mittel gegen Menschen ohne festen Wohnsitz vorgehen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung weigern sich.
…
Der damalige Wahlkämpfer Nicolas Sarkozy wählte den Ort, um anzukündigen, dass er die sozialen Brennpunkte mit dem Hochdruckgerät “Kärcher” von jugendlichem “Gesindel” reinigen werde. Zwischen “Kärcher” und Stinkgas vergingen zwei Jahre.”
Den kompletten Artikel gibt es auf der offiziellen taz-Seite hier.
13. August 2007
In einer Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern tragen Angestellte Waffen. Nun fürchten die Flüchtlinge um ihre Sicherheit.
So titelt die Zeit einen ihrer Artikel.
10. August 2007
Ein interessanter Artikel mit dem Titel “Mauretanien macht Sklaverei strafbar”, der in der taz erschienen ist.
Entnommen von http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,499222,00.html
Uno wirft Deutschland Bruch des Völkerrechts vor
Wo ein Flüchtling in Deutschland lebt, bestimmen meist die Behörden. Eine völkerrechtswidrige Praxis, beklagt das Flüchtlingskommissariat der Uno - und fordert für die Betroffenen das Recht auf freie Wohnsitzwahl.
Berlin - Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) hat die deutschen Behörden aufgefordert, Flüchtlingen die freie Wahl ihres Wohnorts zu erlauben. Es sei unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, die freie Wohnsitzwahl zu verwehren, wenn sie Sozialleistungen beziehen.
In einer heute in Berlin veröffentlichten Stellungnahme betont die Uno-Organisation, solche Auflagen würden gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen EU-Recht verstoßen. Nach der Flüchtlingskonvention könne man die Freizügigkeit nur dann beschränken, wenn die entsprechende Regelung gleich für alle Ausländer in Deutschland mit ähnlichem Aufenthaltstitel gelten würde - was aber nicht der Fall sei. Darüber hinaus seien nach der EMRK Beschränkungen nur unter eng gefassten Bedingungen zulässig, etwa um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Verbrechen zu bekämpfen oder zum Schutz der Gesundheit.
Hintergrund der Stellungnahme ist die in vielen Bundesländern gängige Praxis, anerkannten Flüchtlingen und vor Abschiebung geschützten Personen einen Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, dem Bezirk oder dem Landkreis zu ermöglichen, in denen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. “Selbst eine entsprechende Beschränkung auf einzelne Gemeinden hat es mancherorts schon gegeben”, monierte das UNHCR.
Begründet werde dies durch das Ziel, eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfe-Empfängern zu verhindern. Vermieden werden soll so eine Verschiebung der hierdurch entstehenden Kosten bei Ländern und Gemeinden. Das UNHCR wies darauf hin, welch schwerwiegender Eingriff die Beschränkung der Wohnsitzfreiheit für die Betroffenen bedeute. Die Maßnahme könne im Einzelfall lebenslang greifen.
phw/AP